Es ist eine unserer anerkannten Leistungen auch insbesondere im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit oder eines Berufsunfalls etc. den Überblick über Ansprüche und Leistungen aus:

  • der Krankenkasse
  • der Pflegekasse
  • des Rententrägers
  • der Berufsgenossenschaften
  • den Stiftungen
  • den Integrationsämtern

den vollständigen Überblick zu haben.

Dazu gehören u.a. die nachfolgenden Verfahrensschritte:

  • Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie anderen zuständigen Leistungserbringern zu sondieren und zu beantragen
  • Vorbereitung auf einen Termin zur Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) bei der Beantragung eines Pflegegrades
  • Fachliche Hilfe beim Widerspruchsverfahren
  • Pflege- und Wohnberatung
  • Zusammenarbeit mit qualifizierten ambulanten Pflegediensten und Ihren Haus- und Fachärzten
  • Zusammenarbeit mit dem sozialmedizinischen Dienst der Krankenhäuser bei Entlassung nach Hause (Entlassungsmanagement)
  • Hilfsmittelmanagement

Pflegebedürftigkeit obliegt seit 2017 anderen Kriterien bei der Bewertung, als noch vorher bei der Erlangung der Ihnen noch bekannten Pflegestufe.

Daher führen mit Ihnen ein umfassendes Erstgespräch und erstellen daraus für Sie ein folgerichtigen umfassenden Antrag.